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TÜV

TÜV Prüfung Hauptuntersuchung

Der TÜV ist Dienstag, Donnerstag und Freitag im Haus!

Jedes Fahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, muss in regelmäßigen Intervallen zur Hauptuntersuchung (HU) vorfahren. Die Hauptuntersuchungsfristen hängen dabei von der jeweiligen Fahrzeugart ab.

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Mofas, Mopeds, Quads und Leichtkraftfahrzeuge, die nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen.

Fristen

Ein neuer Pkw muss zum ersten Mal nach 36 Monaten (3 Jahre) zur Hauptuntersuchung. Danach ist eine TÜV-Abnahme nach jeweils 24 Monaten (2 Jahre) fällig.

Bei neuen Motorrädern schreibt der Gesetzgeber die erste Hauptuntersuchung bereits nach 24 Monaten (2 Jahren) vor. Danach sind Folgeuntersuchungen nach jeweils 24 Monaten (2 Jahren) erforderlich.

Damit Sie nicht vergessen wann der TÜV an Ihrem Fahrzeug fällig ist, erhalten Sie als unser Kunde vor Fälligkeit ein Erinnerungsschreiben.

Was, wenn ich meinen TÜV überzogen habe?

TÜV-Fristen dürfen um maximal 2 Monate überschritten werden. In diesem Zeitraum droht Ihnen noch kein Bußgeld bei einer Fahrzeugkontrolle. Überziehen Sie diese Frist aber um mehr als zwei Monate, müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Des Weiteren wird eine vertiefte Untersuchung vorgeschrieben, die im Vergleich zur termingerechten Hauptuntersuchung 20 Prozent mehr kostet.

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Zur Hauptuntersuchung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitgebracht werden. Zusätzlich können eventuell vorhandene Anbaubescheinigungen oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) beispielsweise für Felgen, Tieferlegung, etc., notwendig sein.

Wann gibt es Punkte in Flensburg?

Ist die Hauptuntersuchung mehr als acht Monate überfällig, droht dem Fahrzeughalter neben dem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg, wenn das Versäumnis bei einer Verkehrskontrolle auffällt.

Was ist, wenn mein Fahrzeug nicht durch den TÜV kommt?

Die bei der Prüfung festgestellten Mängel müssen innerhalb eines Monats behoben werden. Anschließend muss das Fahrzeug erneut dem Prüfer vorgefahren werden.

Im Regelfall können wir eine Nachuntersuchung ausschließen, da wir Ihr Fahrzeug im Voraus umfassend überprüfen und ggf. Reparaturen durchführen, bevor es dem Prüfer vorgefahren wird.

UVV-Prüfung

Für Unternehmen gilt mindestens jährlich die Prüfung der Fahrzeugsicherheit nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften. Diese dienen dazu, den Fahrern bzw. Bedienern den nötigen Schutz vor Unfällen, durch die in den Fahrzeugen vorhandenen technischen Systeme, zu garantieren.

Die UVV-Prüfung gilt für dienstlich bzw. gewerblich genutzte Pkw, Lkw und Busse.

Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung und die "Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge" DGUV V 70. Ihr unterliegen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge.

Gerne prüfen wir Ihr Fahrzeug entsprechend den Anforderungen der Arbeits- und Verkehrssicherheit. Dazu zählen z. B. : Beleuchtung, Lenkung, Bremsen, Räder, Ladungssicherung sowie Zubehör für die Arbeitssicherheit. Die Prüfergebnisse erhalten Sie in schriftlicher Form und sind bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Festgestellte Mängel beheben wir nach Rücksprache mit Ihnen umgehend.

Die UVV-Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug bestätigt, dass Sie Ihren unternehmerischen Pflichten nachgekommen sind und die jährliche UVV-Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.